Die Risiken, die sich aus der Datenverarbeitung in dem Unternehmen ergeben, müssen hinsichtlich Art, Umfang, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der Eintrittswahrscheinlichkeit von Verletzungen und Schäden beachtet werden. Insbesondere geht es um die Risiken für die persönlichen Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen.
Folgende Regelungen sind umzusetzen:
- Erstellung eines Datenschutzmanagementkonzept
- Prozess für den Datenschutz und Umsetzung der Betroffenenrechte sowie Transparenz der Datenverarbeitung für Beschäftigte, Marketing, Bewerber, Website, Kunde, Lieferant (Informationspflicht, Recht auf Auskunft, Betroffenenanfragen, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit)
- Sensibilisieren und Schulung von Mitarbeitern
- Verpflichtung auf das Datengeheimnis (Datenschutzerklärung MA)
- Durchführung von Kontrollen, ob Anweisungen auch eingehalten werden (Datenschutzaudit)
- Einsatz von datenschutzfreundlichen Technologien
- Anforderung an die IT-Sicherheit
- Prozess zur Führung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten
- Umsetzung von technisch-organisatorische Maßnahmen zur Einhaltung der DS-GVO für Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten (Inhouse – Auftragsverarbeitungen)
- Prozess zum Abschluss von Auftragsverarbeitungen wie Erfassung der Daten, vertragliche Regelungen, Verarbeitungstätigkeiten und der technisch-organisatorischen Maßnahmen
- Prozess zur Durchführung einer Risikoanalyse
- Prozess zur Durchführung von Datenschutz-Folgeabschätzungen und einer eventuellen Meldung an die Aufsichtsbehörden
- Erstellung eines Löschkonzept
- Prozess zur Meldung von Datenpannen
- Benennung und Meldung eines Datenschutzbeauftragten
- Regelung des Datentransfers (international und bei der Übermittlung von Daten zwischen Konzernunternehmen)
- Datenschutzbericht
- Dokumentenmatrix (datenschutzrelevante Dokumente)
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