Datenschutz und Qualitätsmanagement im Einklang
Der Datenschutz hat durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stark an Bedeutung gewonnen. Mit der DSGVO wird den Unternehmen zahlreiche Pflichten auferlegt, wodurch der Datenschutz ein sich ständig im Fokus befindliches Thema geworden ist.
Um datenschutzrechtliche Anforderungen umzusetzen, bietet es sich für Unternehmen an, sich an dem meist bereits vorhandenen Qualitätsmanagementsysteme zu orientieren. Für einen effektiven Aufbau kann man sich an den Strukturen der ISO 9001 orientieren.
Die ISO 9001 legt branchenunabhängig Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem fest und berücksichtigt hier auch Kundenerwartungen und behördliche Anforderungen. Speziell der Datenschutz ist unter anderem zu einem entscheidenden Qualitätsfaktor geworden. Um dies zu gewährleisten, können Methoden und Inhalte der ISO 9001 übernommen werden und so Synergien zwischen Qualitätsmanagement und Datenschutz geschaffen werden. Dies spart dazu Mehraufwand und sorgt für Sicherheit bei der Einführung eines Datenschutzmanagementsystems im Umgang mit den personenbezogenen Daten.
Der Umgang mit den Anforderungen aus DSGVO und BDSG kann in einer DS-Richtlinie beschrieben und auch vorgegeben werden. Darin werden die notwendigen Tätigkeiten zur Einhaltung von Rechtskonformität erwähnt und zudem auf die erforderliche Umsetzung verwiesen. Vorgaben zur Umsetzung der Verarbeitungstätigkeiten oder der technisch-organisatoren-Maßnahmen (TOM) sind meist Bestandteil dieser Richtlinie.
Eine Gemeinsamkeit ist beispielsweise auch darin zu sehen, dass die Leitung von Unternehmen sowohl beim Qualitätsmanagement als auch beim Datenschutz in der Verantwortung der Umsetzung und Wirksamkeit steht. Speziell im Rahmen einer regelmäßigen Bewertung und Optimierung der Leistungen und Maßnahmen beim Datenschutz wie auch beim Qualitätsmanagement kommt dies zum Tragen.